Leitfaden

So funktionieren die russischen Gegensanktionen: Präsidialerlasse, Regierungskommission und Bank von Russland

Die russische Antwort auf die westlichen Sanktionen ist kein einzelnes Gesetz, sondern ein Geflecht aus Präsidialerlassen, Entscheidungen der Regierungskommission und Mitteilungen der Bank von Russland. Wer weiß, welche Ebene seine Frage regelt, hat die Antwort halb gefunden.

Vier Ebenen von Regeln

Am Anfang stehen Präsidialerlasse auf Grundlage des Gesetzes über besondere wirtschaftliche Maßnahmen von 2006. Der Grundbestand ist überschaubar und gilt weiter: Erlass Nr. 79 vom 28. Februar 2022 (Sonderwirtschaftsmaßnahmen), Nr. 81 vom 1. März 2022 (Darlehen und Wertpapiergeschäfte mit unfreundlichen Personen), Nr. 95 vom 5. März 2022 (Konten Typ „C“ für Schulden gegenüber unfreundlichen Gläubigern), Nr. 126 vom 18. März 2022 (Devisenregulierung, u. a. Einlagen in ausländische Gesellschaften), Nr. 254 vom 4. Mai 2022 (Dividenden und Gewinnausschüttung), Nr. 430 vom 5. Juli 2022 (Repatriierung), Nr. 529 vom 8. August 2022 (Fremdwährungskonten und Anleihen), Nr. 618 vom 8. September 2022 (Geschäfte mit GmbH-Anteilen) und Nr. 737 vom 15. Oktober 2022 (Bargeldausfuhr, Kapitalherabsetzung). Spätere Erlasse ändern meist diese; die jüngsten sind Nr. 377 vom 1. Juni 2026 und Nr. 550 vom 4. August 2026 zu Bankeinlagen unfreundlicher Gläubiger.

Die zweite Ebene ist die Regierungskommission für die Kontrolle ausländischer Investitionen mit ihrer Unterkommission, die Einzelgenehmigungen erteilt, wo ein Erlass sie verlangt, und allgemeine Bedingungen als „Protokollauszüge“ veröffentlicht. Aus dem Auszug Nr. 268/1 vom 15. Oktober 2024 stammen etwa der Abschlag von 60 % und der Haushaltsbeitrag von 35 % bei Austrittsgeschäften. Sekretariat der Unterkommission ist das Finanzministerium.

Die dritte Ebene ist die Bank von Russland mit drei leicht zu verwechselnden Instrumenten: Beschlüsse des Direktoriums, die Grenzen festlegen (etwa die 10.000 USD für Barabhebungen); Beschlüsse der Arbeitsgruppe (Nummern PRG-…), die allgemeine Genehmigungen für Devisenvorgänge nach Erlass Nr. 126 erteilen — zuletzt die Grenze von 30 Mio. RUB für Einlagen in ausländische Gesellschaften ab 1. Juli 2026; und „Mitteilungen“, Pressemitteilungen mit Regelungswirkung, mit denen die halbjährlichen Verlängerungen bekannt gegeben werden. Die „Erläuterungen“ (Nr. 1-OR, 4-OR usw.) legen die Erlasse aus und werden von den Banken in der Praxis als verbindlich behandelt.

Die vierte Ebene ist das föderale Gesetz, sparsam, aber wirkungsvoll eingesetzt: Gesetz Nr. 470-FZ von 2023 schuf den Mechanismus der „wirtschaftlich bedeutenden Organisationen“, Gesetz Nr. 319-FZ vom 4. August 2026 erlaubt den Gerichten, das Rückkaufrecht eines unfreundlichen Investors an einem nach Februar 2022 verkauften Vermögenswert zu beenden.

Drei Status, nicht zwei

Jeder Vorgang im Navigator hat einen von drei Status. Zulässig heißt: keine Sondergenehmigung, die übliche Devisenkontrolle der Bank bleibt. Unzulässig heißt genau das — mit der üblichen Ausnahme von 10 Mio. RUB im Monat für Verpflichtungen gegenüber unfreundlichen Personen, darüber Zahlung auf ein Konto Typ „C“. Genehmigungspflichtig heißt: zulässig nur mit Einzelgenehmigung der Unterkommission oder, bei Devisenvorgängen nach Erlassen Nr. 79 und 81, der Bank von Russland. Ein vierter, seltener Status — „mit Genehmigung der Bank von Russland“ — betrifft die Bargeldausfuhr über 10.000 USD.

Wer „unfreundlich“ ist

Die Liste unfreundlicher Staaten und Gebiete ergibt sich aus der Regierungsanordnung Nr. 430-r vom 5. März 2022: alle EU-Mitgliedstaaten, das Vereinigte Königreich mit Kronbesitzungen und Überseegebieten, die USA, Kanada, Japan, Südkorea, Singapur, die Schweiz, Norwegen, Australien, Neuseeland, Taiwan, die Ukraine und einige kleinere Staaten — Deutschland, Österreich und die Schweiz gehören dazu. Verbunden ist eine Person mit einem unfreundlichen Staat über Staatsangehörigkeit, Sitz, Ort der überwiegenden Geschäftstätigkeit oder Gewinnerzielung. Zwei Ausnahmen sind praktisch bedeutsam: Eine von russischen Personen kontrollierte Gesellschaft gilt für Zwecke der Erlasse Nr. 81, 95, 254 und 618 nicht als unfreundlich, wenn die Kontrolle den russischen Steuerbehörden offengelegt ist; ebenso wenig eine Gesellschaft unter Kontrolle von Personen aus einem freundlichen Staat, wenn die Kontrolle vor dem 1. März 2022 begründet wurde. Umgekehrt gilt eine Gesellschaft aus einem freundlichen Staat unter unfreundlicher Kontrolle als unfreundlich.

Der Halbjahresrhythmus

Die meisten Beschränkungen für natürliche Personen sind befristet und werden von der Bank von Russland in festem Rhythmus verlängert: Barabhebungen in Fremdwährung im März und September (derzeit bis 9. März 2027), Auslandsüberweisungen von Nichtresidenten aus unfreundlichen Staaten im Juni und Dezember (derzeit bis 7. Dezember 2026). Die Genehmigungspflicht für Einlagen in ausländische Gesellschaften nach Erlass Nr. 126 wird jeweils im Dezember per Erlass verlängert (derzeit bis 31. Dezember 2026). Jede dieser Fristen wurde seit 2022 verlängert — es ist sicherer, mit der Verlängerung zu planen als einen Vorgang auf ein erwartetes Auslaufen zu legen.

Wo man nachsieht

Die Primärquellen erscheinen nur auf Russisch: Erlasse auf dem amtlichen Portal publication.pravo.gov.ru, Instrumente der Bank von Russland auf cbr.ru, Protokollauszüge der Unterkommission auf minfin.gov.ru. Der Navigator verlinkt jede Karte auf eine Suche nach dem amtlichen Text. Ist ein Erlass als Verschlusssache eingestuft — wie Erlass Nr. 771 von 2023 zu Exporterlösen —, kennt man seinen Inhalt nur aus Regierungsverordnungen und amtlichen Erklärungen; der Navigator weist darauf hin.

Quellen: Erlasse Nr. 79, 81, 95, 126, 254, 430, 529, 618, 737, 377, 550; Regierungsanordnung Nr. 430-r; Regierungsverordnung Nr. 295; Erläuterungen der Bank von Russland Nr. 2-OR, 3-OR, 4-OR, 6-OR; Mitteilungen der Bank von Russland vom 1.6.2026 und 1.9.2026; Föderale Gesetze Nr. 470-FZ und 319-FZ.

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