Leitfaden

Russische Wertpapiere in unfreundlicher Hand: Separierung nach Erlass Nr. 138, Erträge auf Konto Typ „C“, der Tausch 2024 und was 2026 bleibt

Ein westlicher Fonds, der 2026 Gazprom-Aktien oder einen russischen Eurobond hält, kann sie in Moskau weder verkaufen noch die Erträge im Ausland erhalten. Die Regeln, die das bewirken, bestehen aus vier Erlassen mit jeweils eigenem Stichtag und einem Tauschmechanismus, der zweimal lief und dann endete.

Erträge: alles geht auf Konto Typ „C“

Dividenden auf russische Aktien sowie Kupons und Tilgungen auf russische Anleihen, die Inhabern mit Verbindung zu unfreundlichen Staaten geschuldet werden, werden nach dem vorübergehenden Verfahren des Erlasses Nr. 95 gezahlt: in Rubel, auf ein Konto Typ „C“ auf den Namen des Inhabers bei einem russischen Verwahrer oder einer russischen Bank, wo sie ohne Genehmigung für russische Steuern und den Kauf von Staatsanleihen und wenig anderes verwendet werden können. Seit 2022 haben russische Verwahrer solche Guthaben für Euroclear, Clearstream und deren Kunden angesammelt; die russische Seite betrachtet die Verpflichtung als erfüllt, und dem Inhaber bleibt eine Genehmigung der Regierungskommission, die im Einzelfall erteilt wird — meist dann, wenn der Freigabe eine Freigabe russischer Vermögenswerte auf der anderen Seite gegenübersteht.

Eigentum: Erlass Nr. 138 und die Separierung

Erlass Nr. 138 vom 3. März 2023 richtete sich gegen den Handel, der um blockierte Wertpapiere entstanden war — russische Aktien oder Eurobonds im Ausland billig von unfreundlichen Inhabern kaufen und zum Inlandspreis in Russland verkaufen. Russische Wertpapiere, die nach dem 1. März 2022 erworben wurden, sowie Eurobonds und Ersatzanleihen, die nach dem 3. März 2023 erworben wurden, sind von russischen Verwahrern und Registerführern separiert zu verbuchen, wenn eine Person in der Inhaberkette mit einem unfreundlichen Staat verbunden war; sie dürfen nicht an der Börse verkauft oder frei übertragen werden, und Erträge darauf gehen auf Konten Typ „C“. Der Beschluss des Direktoriums der Bank von Russland vom 9. Dezember 2025 hat das ab 12. Januar 2026 geltende Regime neu gefasst: Übertragende Verwahrer bescheinigen den Status der übertragenen Wertpapiere, eine Bescheinigung kann eine ganze Übertragung abdecken, Bescheinigungen dürfen per E-Mail ausgetauscht werden, und Kapitalmaßnahmen lösen die sechstägige Prüffrist nicht mehr aus. Rückwirkung hat der Beschluss nicht; vor 2026 separierte Wertpapiere bleiben separiert. Die laufenden Fragen und Antworten der Bank von Russland zum Erlass wurden zuletzt am 24. Juli 2026 aktualisiert.

Praktisch bedeutet das für einen westlichen Verkäufer: Ein privater Verkauf eines blockierten russischen Wertpapiers an einen russischen oder freundlichen Käufer überträgt einen separierten Vermögenswert ohne Inlandsliquidität — deshalb bleiben die Abschläge bei solchen Geschäften hoch.

Der Tausch, der zweimal lief: Erlass Nr. 844

Erlass Nr. 844 vom 8. November 2023 schuf den bisher einzigen organisierten Ausstieg. Russische Privatanleger konnten in ihren russischen Depots blockierte ausländische Wertpapiere andienen — bis zu 100.000 RUB Ausgangswert je Anleger —, und unfreundliche Nichtresidenten konnten sie mit den auf ihren Konten Typ „C“ festsitzenden Rubeln über einen Betreiber, die Investitionnaja Palata, kaufen. Die erste Runde schloss am 12. August 2024: Von 35,3 Mrd. RUB, die mehr als 700.000 russische Anleger angedient hatten, nahmen ausländische Käufer 8,1 Mrd. RUB ab. Eine zweite Runde im September–Oktober 2024, deren Annahmefrist dreimal bis zum 9. Oktober verlängert wurde, brachte weitere 2,54 Mrd. RUB, insgesamt 10,64 Mrd. RUB — rund 30 % des Angebots. Im November 2024 erklärte das Finanzministerium, es sei bereit, den Mechanismus fortzusetzen und anzupassen, etwa durch höhere Grenzen und die Zahlung mit Wertpapieren statt nur mit Typ-„C“-Guthaben, doch werde nichts Konkretes entwickelt, „wegen der Beschränkungen, die ihre eigenen Aufsichtsbehörden diesen Anlegern auferlegt haben“. Im Oktober 2025 teilte die Investitionnaja Palata mit, sie habe keine Anträge von Marktteilnehmern für eine neue Runde erhalten und plane nicht, erneut als Betreiber aufzutreten; einzelne Broker haben seither kleine bilaterale Tauschgeschäfte mit eigenen Genehmigungen der Regierungskommission arrangiert. Stand Oktober 2026 gibt es keinen zentralen Tausch, und ein westlicher Inhaber von Typ-„C“-Guthaben kann nicht mit einem rechnen.

Anleihen: Ersatzanleihen und staatlicher Ersatz

Eurobonds russischer Unternehmen, die über Euroclear gehalten werden, zahlen russischen Inhabern seit 2022 nicht mehr. Erlass Nr. 430 vom 5. Juli 2022 erlaubte und Erlass Nr. 677 vom 22. Mai 2023 verpflichtete Emittenten mit ausstehenden Eurobonds, auf dem russischen Markt „Ersatzanleihen“ mit identischen Bedingungen zu begeben — zunächst bis 1. Januar 2024, verlängert bis 1. Juli 2024 — und sie gegen die Eurobonds der Inhaber zu tauschen, deren Rechte in russischen Depots erfasst sind. Erlass Nr. 665 vom 9. September 2023 tat dasselbe für den Staat: Russlands eigene Eurobonds wurden im Dezember 2024 durch in Rubel abgerechnete Ersatz-Staatsanleihen ersetzt. Für einen unfreundlichen Inhaber außerhalb des russischen Verwahrsystems ändert die Ersetzung unmittelbar nichts: Der ursprüngliche Eurobond bleibt bei Euroclear, Zahlungen der russischen Seite darauf gehen in Rubel auf ein Konto Typ „C“ in Russland, und die Ersatzanleihe ist ein Inlandsinstrument, das er nicht halten kann. Für Inhaber mit in Russland erfasster Position werden Ersatzanleihen an der Moskauer Börse gehandelt und zahlen in Rubel zum Kurs der Bank von Russland — eine über eine unfreundliche Kette gehaltene Position ist jedoch nach Erlass Nr. 138 separiert.

Neues Geld: Konten Typ „In“

Erlass Nr. 436 vom 1. Juli 2025 hat eine gesonderte Spur für ausländische Anleger eröffnet, die frisches Geld mitbringen. Mittel, die nach diesem Datum aus dem Ausland einem Konto Typ „In“ gutgeschrieben werden, dürfen in russische Wertpapiere investiert und die Erlöse — Erträge wie Veräußerungserlöse — frei ins Ausland zurücküberwiesen werden (Navigator-Karte 2.6), mit der einzigen Einschränkung, dass von einem solchen Konto kein Bargeld abgehoben werden darf (Karte 11.9). Das Regime ist bewusst vom Altbestand getrennt: Bestehende Typ-„C“-Guthaben können nicht auf ein Konto Typ „In“ übertragen werden, und bestehende blockierte Bestände sind nicht einbezogen. Es ist eine Einladung an neue Anleger, auch aus unfreundlichen Staaten, kein Ausweg für alte. Für Anleger aus der EU sind dabei die Investitionsverbote der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 zu beachten, die eine solche Neuanlage häufig ohnehin ausschließen.

Was ein unfreundlicher Inhaber im Oktober 2026 tun kann und was nicht

VorgangLageGrundlage
Dividenden / Kupons im Ausland erhaltenNein — Zahlung in Rubel auf ein Konto Typ „C“ in RusslandErlass 95; Erlass 138
Russische Aktien an der Moskauer Börse verkaufenNein — separiert; nur außerbörslich, mit Genehmigung, wenn der Käufer russisch istErlass 138; Erlass 81
Typ-„C“-Guthaben verwendenRussische Steuern, Staatsanleihen, begrenzte sonstige Zwecke; Überweisung ins Ausland nur mit GenehmigungBeschlüsse des Direktoriums der Bank von Russland zu Erlass 95
An einem Vermögenstausch teilnehmenKeine zentrale Runde seit Oktober 2024; bilaterale Brokergeschäfte mit EinzelgenehmigungenErlass 844
Eurobond gegen Ersatzanleihe tauschenNur bei Erfassung der Position in einem russischen DepotErlasse 430, 677, 665
Neues Geld anlegen und zurückführenJa, über ein Konto Typ „In“ (EU-Investitionsverbote beachten)Erlass 436

Genehmigungen bleiben der einzige individuelle Weg. Die Regierungskommission hat sie für die Freigabe von Typ-„C“-Guthaben und den Verkauf blockierter Bestände erteilt, wenn der Antragsteller eine korrespondierende Freigabe russischer Vermögenswerte im Ausland nachweisen konnte; Anträge ohne dieses Element wurden nicht genehmigt. Die schriftliche Einschätzung klärt, ob ein konkreter Bestand einen realistischen Ausweg hat; die meisten haben keinen, und der ehrliche Rat lautet oft, die Position entsprechend zu bewerten.

Quellen: Erlass Nr. 95 vom 5.3.2022; Erlass Nr. 138 vom 3.3.2023 (Ziff. 7, 7(1)) und Beschluss des Direktoriums der Bank von Russland vom 9.12.2025; Fragen und Antworten der Bank von Russland zu Erlass 138 (Stand 24.7.2026); Erlass Nr. 844 vom 8.11.2023 und Ergebnisse der Investitionnaja Palata vom 12.8. und 11.10.2024; Erklärungen des Finanzministeriums vom 20.11.2024; Interfax, 10.10.2025; Erlasse Nr. 430 vom 5.7.2022, Nr. 677 vom 22.5.2023, Nr. 665 vom 9.9.2023; Erlass Nr. 436 vom 1.7.2025; Verordnung (EU) Nr. 833/2014.

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