Erlass Nr. 436 · 1. Juli 2025

Konten Typ „In“ für neue ausländische Investitionen

Eine eigene Spur für frisches Geld: Mittel, die nach dem 1. Juli 2025 eingebracht werden, dürfen in russische Wertpapiere investiert und frei zurückgeführt werden.

Was er regelt

Erlass Nr. 436 schuf Garantien für ausländische Anleger, die neue Mittel in den russischen Finanzmarkt bringen. Geld, das nach diesem Datum aus dem Ausland einem Konto Typ „In“ gutgeschrieben wird, darf in russische Wertpapiere investiert werden; Erträge und Veräußerungserlöse dürfen ohne die für andere Mittel von Nichtresidenten geltenden Beschränkungen ins Ausland überwiesen werden. Bargeld darf von einem solchen Konto nicht abgehoben werden.

Das Regime ist vom Altbestand getrennt: Typ-„C“-Guthaben können nicht auf ein Konto Typ „In“ übertragen werden, bestehende blockierte Bestände sind nicht erfasst. Für Anleger aus der EU schließen die Investitionsverbote der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 eine solche Anlage meist ohnehin aus.

Stand Oktober 2026

In Kraft.

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