Keine Bankgebühren für Barauszahlungen von Fremdwährung an natürliche Personen bis 9. März 2027
Der geltende Beschluss: Vom 9. September 2026 bis 9. März 2027 dürfen Banken natürlichen Personen keine Gebühren für die Barauszahlung — oder die Umrechnung zur Auszahlung — ihrer Fremdwährungsguthaben zum 9. März 2022 berechnen.
Was er regelt
Vom 9. September 2026 bis zum 9. März 2027 dürfen Banken natürlichen Personen keine Gebühr für die Barauszahlung von Fremdwährung bis zur Höhe des Guthabens zum 9. März 2022, 00:00 Uhr, auf allen ihren Fremdwährungskonten und -einlagen bei dieser Bank berechnen und auch nicht für die Umrechnung dieses Guthabens in US-Dollar oder Euro zur Auszahlung. Er setzt eine Reihe halbjährlicher Beschlüsse fort (etwa vom 5. September 2024).
Stand Oktober 2026
In Kraft bis zum 9. März 2027 (Navigator-Karte 11.8).
Nichtamtliche Übersetzung
Nichtamtliche Übersetzung der BCA Unternehmensberatung UG. Maßgeblich ist allein der russische Text: russisches Original auf usd.bcaun.com · Veröffentlichung der Bank von Russland ↗. Hinweise auf nicht mehr anzuwendende Bestimmungen sind redaktionell und nicht Teil des Dokuments.
BESCHLUSS DES DIREKTORIUMS DER BANK VON RUSSLAND
über Gebühren bei der Barauszahlung von Fremdwährung an natürliche Personen
28. August 2026
Das Direktorium der Bank von Russland hat am 28. August 2026 beschlossen:
Gemäß Ziffer 2 des Artikels 20 des Föderalen Gesetzes vom 8. März 2022 Nr. 46-FZ „Über Änderungen einzelner Gesetzgebungsakte der Russischen Föderation“ wird Folgendes festgelegt: Vom 9. September 2026 bis zum 9. März 2027 darf ein Kreditinstitut von natürlichen Personen keine Gebühr für die Auszahlung von Fremdwährung in bar in Höhe des Guthabens zum 9. März 2022, 00:00 Uhr Moskauer Zeit, von ihren Einlagen oder Konten in Fremdwährung (unabhängig von der Konto- oder Einlagewährung) bei diesem Kreditinstitut erheben und auch keine Gebühr für die Umrechnung von Fremdwährung in Höhe des Guthabens zum 9. März 2022, 00:00 Uhr Moskauer Zeit, in US-Dollar oder Euro, die zur Barauszahlung von Fremdwährung an natürliche Personen von ihren Einlagen oder Konten in Fremdwährung (unabhängig von der Konto- oder Einlagewährung) vorgenommen wird.