Vorgang 1.13 · Gutschriften auf Konten

Gutschrift — auch durch Außenhandelsbeteiligte — auf Auslandskonten juristischer Personen (Residenten) aus beliebigem Rechtsgrund: Exporterlöse, Rückzahlung von Vorauszahlungen, Darlehensrückzahlungen.

Status
zulässig
ZeitraumSeit 8. August 2022
WerJuristische Person / Einzelunternehmer (Devisenresident)

Rechtsakte

Weitere Vorgänge in diesem Abschnitt

1.1Gutschrift von Fremdwährung durch eine natürliche Person (Devisenresident) auf eigene Auslandskonten von einem russischen Konto, ohne Betragsgrenze.Zulässig1.2Gutschrift von Fremdwährung durch eine natürliche Person (Devisenresident) auf eigene Auslandskonten im Wege einer Überweisung ohne Kontoeröffnung, einschließlich E-Geld-Transfers aus Russland, ohne Betragsgrenze.Zulässig1.3Gutschrift von Fremdwährung auf eigene Auslandskonten (außer in den nachstehend genannten Fällen).Zulässig1.4Gutschrift von Fremdwährung auf Auslandskonten eines Residenten, die als Dividenden auf Aktien russischer AG oder als Gewinnausschüttung russischer GmbH (OOO), Personengesellschaften und Genossenschaften vereinnahmt wurde — unabhängig von Datum und Währung (außer im nachstehenden Fall).Unzulässig1.5Gutschrift derselben Dividenden bzw. Gewinnanteile in Rubel von einem Rubelkonto auf ein Rubelkonto, einschließlich anschließender Umwandlung der Rubel in Fremdwährung auf dem Auslandskonto.Zulässig1.6Gutschrift von Fremdwährung aus Dividenden bzw. Gewinnanteilen auf Konten bei ausländischen Banken, die Tochtergesellschaften russischer Banken sind.Zulässig1.7Gutschrift von Fremdwährung, die von Nichtresidenten als Rückzahlung aus vor dem 14.4.2018 geschlossenen Darlehensverträgen geleistet wird, auf Konten bei Banken in EAWU-Staaten oder in Staaten mit automatischem Informationsaustausch.Zulässig1.8Umwandlung von Rubeln, die auf Auslandskonten eines Residenten eingegangen sind, in Fremdwährung und deren Gutschrift auf dem Auslandskonto.Zulässig1.9Vereinnahmung von Gehalt, Mieten, Kupons und Dividenden auf Wertpapiere sowie sonstigen Zinsen von Nichtresidenten durch eine natürliche Person auf Auslandskonten.Zulässig1.10Einzahlung von Bargeld durch Residenten auf ein Konto oder eine Einlage bei einer ausländischen Bank.Zulässig1.11Gutschrift — auch durch Außenhandelsbeteiligte — aus beliebigem Rechtsgrund auf elektronische Zahlungsmittel juristischer Personen (Residenten): Exporterlöse, Rückzahlung von Importvorauszahlungen, Darlehensrückzahlungen.Zulässig1.12Gutschrift aus beliebigem Rechtsgrund auf elektronische Zahlungsmittel natürlicher Personen (Residenten); bei Eingängen von Nichtresidenten aus Darlehensverträgen nur mit Repatriierung auf Konten bei bevollmächtigten russischen Banken (Anm. 7, 9, 10 zu Art. 15.25 OWiG der RF).Zulässig1.14Gutschrift auf Auslandskonten natürlicher Personen (Residenten) aus beliebigem Rechtsgrund; bei Darlehen von Nichtresidenten nur mit Repatriierung auf Konten bei bevollmächtigten russischen Banken.Zulässig

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