Vorgang 3.2 · Überweisungen ohne Kontoeröffnung
Überweisungen ohne Kontoeröffnung aus Russland durch in Russland beschäftigte natürliche Personen aus unfreundlichen Staaten in Höhe ihres Arbeitslohns.
Status
zulässig
Stand 21. Oktober 2026 · Alle Vorgänge
Änderungen zu diesem Vorgang
- 1. Juni 2026 — Erlass Nr. 377 und Verlängerung der Überweisungsbeschränkungen bis 7. Dezember 2026
Weitere Vorgänge in diesem Abschnitt
3.1Überweisungen ohne Kontoeröffnung aus Russland durch natürliche Personen (Residenten oder Nichtresidenten aus freundlichen Staaten) in Fremdwährung ins Ausland an natürliche Personen, ohne Betragsgrenze.Zulässig3.3Überweisungen ohne Kontoeröffnung aus Russland durch nicht in Russland beschäftigte natürliche Personen aus unfreundlichen Staaten von Konten bei Brokern und Treuhändern.Unzulässig