Finanzierung von Zweigniederlassungen, Einkünfte von Nichtresidenten auf Auslandskonten, Überweisungen zwischen eigenen Auslandskonten
Eine der ersten allgemeinen Genehmigungen: Devisenresidenten dürfen ihre ausländischen Zweigniederlassungen finanzieren, natürliche Personen Arbeitslohn, Miete, Kupons, Dividenden und Zinsen von Nichtresidenten auf Auslandskonten empfangen und Geld zwischen eigenen Auslandskonten bewegen.
Was er regelt
Drei allgemeine Genehmigungen nach Regierungsverordnung Nr. 295, alle unbefristet. Ziffer 1: Devisenresidenten dürfen Fremdwährung auf eigene Auslandskonten überweisen, um die laufende Tätigkeit ihrer Zweigniederlassungen und Repräsentanzen zu finanzieren — bis zur Höhe der Finanzierung des Vorjahres. Ziffer 2: natürliche Personen dürfen auf ihren Auslandskonten Arbeitslohn, Miete, Kupons und Dividenden auf Wertpapiere sowie sonstige Zinsen von Nichtresidenten empfangen. Ziffer 3: natürliche Personen dürfen Fremdwährung, auch mit Konvertierung, von vor dem 1. März 2022 eröffneten Auslandskonten auf andere eigene Auslandskonten überweisen, die den russischen Steuerbehörden offengelegt sind.
Stand Oktober 2026
In Kraft. Ziffer 2 bleibt die Grundlage für die Gutschrift von Einkünften von Nichtresidenten im Ausland (Navigator-Karte 1.9).
Nichtamtliche Übersetzung
Nichtamtliche Übersetzung der BCA Unternehmensberatung UG. Maßgeblich ist allein der russische Text: russisches Original auf usd.bcaun.com · Veröffentlichung des Finanzministeriums ↗. Hinweise auf die Unwirksamkeit sind redaktionell und nicht Teil des Auszugs.
AUSZUG
aus dem Protokoll der Sitzung der Unterkommission der Regierungskommission zur Kontrolle ausländischer Investitionen in der Russischen Föderation vom 10. März 2022 Nr. 7
Moskau
Gestützt auf Ziffer 16 der Regeln für die Erteilung von Genehmigungen durch die Regierungskommission zur Kontrolle ausländischer Investitionen in der Russischen Föderation für die Durchführung (Erfüllung) von Geschäften (Vorgängen) von Devisenresidenten mit ausländischen Personen zur Umsetzung zusätzlicher vorübergehender wirtschaftlicher Maßnahmen zur Sicherung der Finanzstabilität der Russischen Föderation, bestätigt durch Verordnung der Regierung der Russischen Föderation vom 6. März 2022 Nr. 295, hat die Unterkommission der Regierungskommission zur Kontrolle ausländischer Investitionen in der Russischen Föderation einstimmig beschlossen:
Ziffer 1
1. Devisenresidenten wird gestattet, Geldmittel in Fremdwährung auf ihre Konten bei Banken und sonstigen Finanzmarktorganisationen außerhalb des Hoheitsgebiets der Russischen Föderation zu überweisen, um die laufende Geschäftstätigkeit ihrer Zweigniederlassungen und Repräsentanzen zu finanzieren, und zwar in einem Umfang, der die entsprechende Finanzierung des Vorjahres nicht übersteigt.
Ziffer 2
2. Gestattet wird die Gutschrift von Geldmitteln in Fremdwährung, die von Nichtresidenten als Arbeitslohn, Miete, Kupons und Dividenden auf Wertpapiere sowie sonstige Zinszahlungen erhalten wurden, auf Konten (Einlagen) natürlicher Personen, die Devisenresidenten sind, bei Banken und sonstigen Finanzmarktorganisationen außerhalb des Hoheitsgebiets der Russischen Föderation.
Ziffer 3
3. Natürlichen Personen, die Devisenresidenten sind, wird gestattet, Geldmittel in Fremdwährung, einschließlich im Wege der Konvertierung, von Konten, die vor dem 1. März 2022 bei Banken und sonstigen Finanzmarktorganisationen außerhalb des Hoheitsgebiets der Russischen Föderation eröffnet wurden, auf ihre Konten bei Banken und sonstigen Finanzmarktorganisationen außerhalb des Hoheitsgebiets der Russischen Föderation zu überweisen, über die den Steuerbehörden der Russischen Föderation nach den Vorschriften des Rechts der Russischen Föderation Informationen offengelegt wurden.
Es wird festgelegt, dass die in den Ziffern 1, 2 und 3 vorgesehenen Genehmigungen unbefristet gelten.
Für die Richtigkeit des Auszugs.
Stellvertretender Finanzminister der Russischen Föderation
A. W. Moissejew