Protokollauszug Nr. 78/1 · 10. August 2022

Russische Dividenden auf Konten bei ausländischen Tochterbanken russischer Banken

Natürliche Personen dürfen Dividenden und Gewinnausschüttungen russischer Gesellschaften auf Konten bei ausländischen Tochtergesellschaften russischer bevollmächtigter Banken empfangen — im Rahmen der allgemeinen Limits der Bank von Russland.

Was er regelt

Natürliche Personen, die Devisenresidenten sind, dürfen Dividenden auf Aktien russischer Aktiengesellschaften und Gewinnausschüttungen russischer GmbH, Personenhandelsgesellschaften und Produktionsgenossenschaften auf ihre Konten (Einlagen) bei Banken im Ausland gutschreiben lassen, die Tochtergesellschaften russischer bevollmächtigter Banken sind (Ziffer 8 Teil 1 Art. 1 des Gesetzes Nr. 173-FZ), im Rahmen der allgemeinen Limits der Bank von Russland. Mitgeteilt mit Schreiben des Finanzministeriums vom 17.08.2022 Nr. 05-06-10/VN-42064.

Stand Oktober 2026

In Kraft (Navigator-Karte 1.6).

Nichtamtliche Übersetzung

Nichtamtliche Übersetzung der BCA Unternehmensberatung UG. Maßgeblich ist allein der russische Text: russisches Original auf usd.bcaun.com · Veröffentlichung des Finanzministeriums ↗. Hinweise auf die Unwirksamkeit sind redaktionell und nicht Teil des Auszugs.

AUSZUG

aus dem Protokoll der Sitzung der Unterkommission der Regierungskommission zur Kontrolle ausländischer Investitionen in der Russischen Föderation vom 10. August 2022 Nr. 78/1

Moskau

Ziffer 1

1. Unter Berücksichtigung der geprüften Informationen und der geführten Erörterung, gestützt auf Ziffer 16 der Regeln für die Erteilung von Genehmigungen durch die Regierungskommission zur Kontrolle ausländischer Investitionen in der Russischen Föderation zur Umsetzung zusätzlicher vorübergehender wirtschaftlicher Maßnahmen zur Sicherung der Finanzstabilität der Russischen Föderation sowie sonstiger in einzelnen Erlassen des Präsidenten der Russischen Föderation vorgesehener Genehmigungen, bestätigt durch Verordnung der Regierung der Russischen Föderation vom 06.03.2022 Nr. 295, hat die Unterkommission der Regierungskommission zur Kontrolle ausländischer Investitionen in der Russischen Föderation einstimmig beschlossen, natürlichen Personen, die Devisenresidenten sind, die Gutschrift von Geldmitteln im Zusammenhang mit dem Erhalt von Dividenden auf Aktien russischer Aktiengesellschaften oder der Verteilung des Gewinns russischer Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Personenhandelsgesellschaften und Produktionsgenossenschaften auf Konten (Einlagen) bei Banken außerhalb des Hoheitsgebiets der Russischen Föderation zu gestatten, die Tochtergesellschaften bevollmächtigter Banken sind, welche nach Ziffer 8 Teil 1 Artikel 1 des Föderalen Gesetzes vom 10.12.2003 Nr. 173-FZ bestimmt werden, und zwar im Rahmen der von der Bank von Russland festgelegten allgemeinen Limits.

Für die Richtigkeit des Auszugs.

Stellvertretender Finanzminister der Russischen Föderation
A. W. Moissejew

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