Fremdwährungsdarlehen an Nichtresidenten aus freundlichen Staaten (bis 30.09.2023)
Eine befristete allgemeine Genehmigung für Fremdwährungsdarlehen von Devisenresidenten an Nichtresidenten ohne Verbindung zu unfreundlichen Staaten. Sie galt bis einschließlich 30. September 2023.
Was er regelt
Devisenresidenten durften bis einschließlich 30. September 2023 Nichtresidenten Fremdwährung aufgrund von Darlehensverträgen gewähren, sofern diese keine Personen aus unfreundlichen Staaten sind und nicht von solchen Personen kontrolliert werden.
Stand Oktober 2026
Ausgelaufen. Seit dem 1. Oktober 2023 braucht ein Fremdwährungsdarlehen an einen Nichtresidenten eine Einzelgenehmigung nach Erlass Nr. 79 (Navigator-Karte 4.2).
Nichtamtliche Übersetzung
Nichtamtliche Übersetzung der BCA Unternehmensberatung UG. Maßgeblich ist allein der russische Text: russisches Original auf usd.bcaun.com · Veröffentlichung des Finanzministeriums ↗. Hinweise auf die Unwirksamkeit sind redaktionell und nicht Teil des Auszugs.
AUSZUG
aus dem Beschluss der Unterkommission der Regierungskommission zur Kontrolle ausländischer Investitionen in der Russischen Föderation vom 21. Juni 2023 Nr. 171/1
Moskau
Gestützt auf Ziffer 16 der Regeln für die Erteilung von Genehmigungen durch die Regierungskommission zur Kontrolle ausländischer Investitionen in der Russischen Föderation zur Umsetzung zusätzlicher vorübergehender wirtschaftlicher Maßnahmen zur Sicherung der Finanzstabilität der Russischen Föderation sowie sonstiger in einzelnen Erlassen des Präsidenten der Russischen Föderation vorgesehener Genehmigungen und zur Wahrnehmung sonstiger Befugnisse zu diesen Zwecken, bestätigt durch Verordnung der Regierung der Russischen Föderation vom 06.03.2022 Nr. 295, hat die Unterkommission der Regierungskommission zur Kontrolle ausländischer Investitionen in der Russischen Föderation einstimmig beschlossen, Devisenresidenten bis einschließlich 30.09.2023 Devisenvorgänge im Zusammenhang mit der Gewährung von Fremdwährung aufgrund von Darlehensverträgen an Nichtresidenten zu gestatten, die keine ausländischen Personen sind, die mit ausländischen Staaten verbunden sind, welche gegenüber der Russischen Föderation, russischen juristischen und natürlichen Personen unfreundliche Handlungen begehen (auch wenn diese ausländischen Personen die Staatsangehörigkeit dieser Staaten besitzen oder diese Staaten ihr Registrierungsort, der Ort ihrer überwiegenden Geschäftstätigkeit oder der Ort sind, an dem sie überwiegend Gewinn aus ihrer Tätigkeit erzielen), und keine ausländischen Personen, die von diesen ausländischen Personen kontrolliert werden, unabhängig von ihrem Registrierungsort oder dem Ort ihrer überwiegenden Geschäftstätigkeit.
Für die Richtigkeit des Auszugs.
Stellvertretender Finanzminister der Russischen Föderation
A. W. Moissejew