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Exit-Kosten: was dem Verkäufer bleibt
Die Unterkommission genehmigt Exits zu veröffentlichten Mindestbedingungen: Abschlag von mindestens 60 % auf den gutachterlichen Marktwert und eine „freiwillige“ Zahlung an den föderalen Haushalt von mindestens 35 % dieses Werts. Geben Sie den Gutachtenwert ein, um zu sehen, was bleibt.
Ergebnis
Annahmen
- Die Haushaltszahlung ist als aus dem Kaufpreis finanziert modelliert, wie bei den meisten Geschäften 2025–2026; ob formal Käufer oder Verkäufer zahlt, ändert den Nettobetrag des Verkäufers nicht.
- Die Unterkommission kann mehr als das Minimum verlangen und hat das im Einzelfall getan.
- Russische Steuer auf den Verkauf, Zahlungsbedingungen und Raten ergeben sich aus Vertrag und Genehmigung und sind nicht enthalten; deutsche Steuerfolgen klären Sie mit Ihrem Steuerberater.
- Rechnen Sie mit sechs bis acht Monaten bis zur Genehmigung; das Gutachten darf bei der Sitzung höchstens drei Monate alt sein.
Hintergrund: Leitfaden Exit-Kosten · Erlass Nr. 618 · Gesetz Nr. 319-FZ und Rückkaufoptionen
Eine Berechnung, keine Beratung: Sie wendet die veröffentlichten Mindestbedingungen und die gesetzliche Grenze auf Ihre Zahlen an. Das Ergebnis eines realen Geschäfts hängt von der Genehmigung und vom Sachverhalt ab.