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Exit-Kosten: was dem Verkäufer bleibt

Die Unterkommission genehmigt Exits zu veröffentlichten Mindestbedingungen: Abschlag von mindestens 60 % auf den gutachterlichen Marktwert und eine „freiwillige“ Zahlung an den föderalen Haushalt von mindestens 35 % dieses Werts. Geben Sie den Gutachtenwert ein, um zu sehen, was bleibt.

Ergebnis

Annahmen

Hintergrund: Leitfaden Exit-Kosten · Erlass Nr. 618 · Gesetz Nr. 319-FZ und Rückkaufoptionen

Eine Berechnung, keine Beratung: Sie wendet die veröffentlichten Mindestbedingungen und die gesetzliche Grenze auf Ihre Zahlen an. Das Ergebnis eines realen Geschäfts hängt von der Genehmigung und vom Sachverhalt ab.

Ein reales Geschäft?

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