Vorgang 2.5 · Überweisungen

Überweisung ins Ausland durch in Russland beschäftigte Nichtresidenten aus freundlichen Staaten.

Status
zulässig — Beschränkungen aufgehoben
Zeitraumseit 8. Dezember 2025
WerNichtresident

Änderungen zu diesem Vorgang

Änderungsprotokoll →

Weitere Vorgänge in diesem Abschnitt

2.1Überweisung von Fremdwährung durch juristische Personen (Residenten) auf Auslandskonten ihrer Filialen und Repräsentanzen sowie ihrer Mitarbeiter.Zulässig2.2Überweisung von Fremdwährung, die durch Umwandlung von Rubeln auf dem Auslandskonto eines Residenten erlangt wurde, auf Auslandskonten Dritter.Zulässig2.3Überweisung ins Ausland durch in Russland beschäftigte Nichtresidenten aus unfreundlichen Staaten in Höhe ihres Arbeitslohns.Zulässig2.4Überweisung ins Ausland durch nicht in Russland beschäftigte Nichtresidenten aus unfreundlichen Staaten sowie durch juristische Personen aus diesen Staaten (gilt nicht für juristische Personen unter Kontrolle russischer Personen).Unzulässig2.6Überweisung von Geldern ausländischer Investoren, die in den russischen Finanzmarkt investieren, von Konten des Typs „In“ auf Konten im Ausland.Zulässig2.7Überweisung durch natürliche Personen aus freundlichen Staaten von ihrem russischen Konto auf ein eigenes Konto oder an eine andere natürliche Person im Ausland.Zulässig2.8Überweisung durch eine natürliche Person (Devisenresident) von einem russischen Konto auf ein eigenes Auslandskonto oder das Konto einer anderen natürlichen Person (Resident oder Nichtresident, auch ohne Verwandtschaft), ohne Betragsgrenze.Zulässig2.10Überweisung von Fremdwährung von seit dem 1.3.2022 eröffneten Auslandskonten auf andere eigene Auslandskonten.Zulässig2.11Überweisungen ins Ausland für Ausbildung, medizinische Leistungen und Nebenkosten, in Rubel und in Fremdwährung.Zulässig

Leitfäden

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