Vorgang 4.2 · Darlehen in Fremdwährung

Gewährung von Fremdwährungsdarlehen an Nichtresidenten, die weder Personen unfreundlicher Staaten sind noch von solchen kontrolliert werden.

Status
genehmigungspflichtig
ZeitraumSeit 1. Oktober 2023
WerNatürliche Person (Devisenresident), Juristische Person / Einzelunternehmer (Devisenresident)

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Leitfäden

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