Vorgang 4.1 · Darlehen in Fremdwährung

Gewährung von Fremdwährungsdarlehen an Nichtresidenten — aus freundlichen wie unfreundlichen Staaten (auch aus Verträgen vor dem 1.3.2022), außer im nachstehenden Fall.

Status
genehmigungspflichtig
ZeitraumSeit 2. März 2022
WerNatürliche Person (Devisenresident), Juristische Person / Einzelunternehmer (Devisenresident)

Rechtsakte

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