Vorgang 8.4 · Gewinnausschüttung (Dividenden)

Genehmigung zur Dividendenzahlung an ausländische Aktionäre unter Bedingungen: höchstens 50 % des Nettogewinns des Vorjahres; Rückschau auf frühere Ausschüttungen; Bereitschaft zur Fortführung der Tätigkeit in Russland; KPI u. a.

Status
genehmigungspflichtig
ZeitraumSeit 7. Juli 2023
WerJuristische Person / Einzelunternehmer (Devisenresident)

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