Leitfaden

Dividenden der russischen Tochter an die Muttergesellschaft in Deutschland, Österreich oder der Schweiz

Eine russische GmbH oder AG darf ihre westliche Mutter weiter bedienen — aber nur bis 10 Mio. RUB im Monat, auf ein Konto Typ „C“ oder mit einer Genehmigung zu Bedingungen, die die Unterkommission 2023 festgelegt hat. So greifen die Teile ineinander.

Die Grundregel

Erlass Nr. 254 vom 4. Mai 2022 hat Gewinnausschüttungen an Gesellschafter aus unfreundlichen Staaten dem „vorübergehenden Verfahren“ des Erlasses Nr. 95 unterstellt. Praktisch bedeutet das eine Monatsgrenze: Eine russische Gesellschaft darf an unfreundliche Gesellschafter insgesamt bis zu 10 Mio. RUB je Kalendermonat (oder den Gegenwert in Fremdwährung) ohne Genehmigung ausschütten (Karte 8.1). Darüber hinaus wird entweder in Rubel auf ein Konto Typ „C“ gezahlt, das bei einer russischen Bank auf den Namen des Empfängers eröffnet wird (Karte 8.3), oder es bedarf einer Einzelgenehmigung (Karte 8.2). Eine Zahlung ins Ausland oberhalb der Grenze ohne Genehmigung führt keine russische Bank aus.

Dieselbe Grenze gilt für Dividenden von Aktiengesellschaften, für Zinsen und Tilgung auf Darlehen unfreundlicher Gläubiger und — seit Erlass Nr. 377 vom 1. Juni 2026 — für Verpflichtungen russischer Banken aus Einlagen unfreundlicher juristischer Personen. Die 10 Mio. RUB gelten je Schuldner und je Gläubiger, zusammengerechnet über alle diese Verpflichtungen im Monat; das Schreiben der Bank von Russland Nr. 12-4-2/3652 vom 16. Mai 2022 erläutert die Berechnung.

Was ein Konto Typ „C“ ist — und was nicht

Ein Konto Typ „C“ ist ein Rubelkonto auf den Namen des ausländischen Gläubigers bei einer russischen Bank oder einem Depository. Mit der Zahlung darauf ist die Verpflichtung der russischen Gesellschaft erfüllt, die Tochter ist nicht im Verzug. Der Inhaber kann das Guthaben aber nur für wenige Zwecke verwenden — russische Steuern zahlen, russische Staatsanleihen kaufen und einiges mehr — und es ohne Genehmigung weder ins Ausland überweisen noch umtauschen. Erlass Nr. 550 vom 4. August 2026 hat Einlagen ausländischer natürlicher Personen und in Russland eingetragener Filialen ausländischer Gesellschaften aus dem Regime herausgenommen; für Gesellschafter und Gläubiger in Form juristischer Personen bleibt es bestehen. Der Leitfaden zu Konten Typ „C“ zeigt, was man mit einem Guthaben anfangen kann.

Zwei Wege zur Genehmigung

Der Protokollauszug Nr. 171/5 vom 7. Juli 2023 nennt die Bedingungen, unter denen die Unterkommission Dividenden oberhalb der Grenze ins Ausland zulässt (Karte 8.4): höchstens 50 % des Nettogewinns des Vorjahres; eine Rückschau auf frühere Ausschüttungen; die Bereitschaft des ausländischen Gesellschafters, sein Geschäft in Russland fortzuführen; KPI für die Tochter, meist zu Beschäftigung und Investitionen. In der Praxis erhalten die Genehmigung Gesellschaften, die weiter tätig sind und keinen Rückzug angekündigt haben.

Der zweite Weg nach dem Auszug Nr. 182/5 vom 9. August 2023 (Karte 8.5) knüpft an neue Investitionen an: Hat der ausländische Gesellschafter nach dem 1. April 2023 in die russische Wirtschaft investiert — Ausbau der Produktion, Technologietransfer —, lässt die Unterkommission Dividenden in Höhe dieser Investitionen zu. Beide Wege lassen sich in einem Antrag verbinden. Seit dem 30. Oktober 2024 erlaubt die Erläuterung Nr. 4-OR zudem, die Ausschüttungsverpflichtung durch Aufrechnung mit einer Forderung der russischen Gesellschaft gegen den Gesellschafter zu erfüllen, wenn eine Genehmigung der Bank von Russland oder der Regierungskommission vorliegt (Karten 8.7 und 10.4).

Die Ausnahme, die alles ändert

Nichts davon gilt, wenn der Gesellschafter zwar in einem unfreundlichen Staat registriert ist, aber von russischen Personen kontrolliert wird und diese Kontrolle offengelegt ist — gegenüber den russischen Steuerbehörden nach dem Schreiben des Föderalen Steuerdienstes vom 30. September 2022 (Karte 8.6). Dasselbe gilt für einen Gesellschafter unter Kontrolle einer Person aus einem freundlichen Staat, wenn die Kontrolle vor dem 1. März 2022 begründet wurde. Dann kann ohne Grenze, ohne Konto „C“ und ohne Genehmigung ausgeschüttet werden. Siehe den Leitfaden zur Offenlegung russischer Kontrolle.

Die deutsche Seite

Für eine deutsche Muttergesellschaft kommt seit 2026 eine steuerliche Ebene hinzu, die viele unterschätzen: Nach § 11 StAbwG ist die Steuerbefreiung nach § 8b KStG für Gewinnausschüttungen russischer Gesellschaften ausgeschlossen, weil Russland ein nicht kooperatives Steuerhoheitsgebiet ist. Eine Dividende, die die russischen Grenzen überwunden hat, wird in Deutschland voll mit Körperschaft- und Gewerbesteuer belastet; die russische Quellensteuer von 15 % (seit August 2023 ohne DBA-Ermäßigung) ist im Rahmen des § 26 KStG anrechenbar. Einzelheiten im Leitfaden zum DBA und StAbwG.

Checkliste vor der Ausschüttung

  1. Ist der Gesellschafter „unfreundlich“ nach Anordnung Nr. 430-r — und greift eine Kontrollausnahme, die offengelegt ist?
  2. Liegt die Monatssumme an diesen Gesellschafter — Dividenden, Zinsen, Tilgung, Einlagenauszahlungen — unter 10 Mio. RUB?
  3. Wenn nicht: Konto Typ „C“, Genehmigung nach Auszug Nr. 171/5 oder Nr. 182/5, oder Aufrechnung mit Genehmigung.
  4. Nimmt die Bank des Empfängers die Zahlung an (westliche Korrespondenzbanken), und ist die deutsche Besteuerung nach § 11 StAbwG eingeplant?
RechnerWie viel in diesem Monat unter der Grenze von 10 Mio. RUB gezahlt werden darf und wie viele Monate eine größere Auszahlung dauert.Rechner Monatsgrenze →
Quellen: Erlasse Nr. 95, 254, 377, 430, 550; Erläuterungen der Bank von Russland Nr. 6-OR vom 20.5.2022 und Nr. 4-OR vom 30.10.2024; Schreiben der Bank von Russland Nr. 12-4-2/3652; Protokollauszüge Nr. 171/5 vom 7.7.2023 und Nr. 182/5 vom 9.8.2023; Schreiben des Föderalen Steuerdienstes Nr. ShYu-4-13/13043@; § 11 StAbwG; §§ 8b, 26 KStG.

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