Besondere wirtschaftliche Maßnahmen — der erste Devisenerlass
Der Erlass, mit dem das Regime begann. Vier Tage nach Kriegsbeginn unterzeichnet, beschränkte er Fremdwährungsvorgänge von Devisenresidenten mit Nichtresidenten und setzte das Muster, dem alle späteren Erlasse folgten: Verbot als Regel, Ausnahme per Genehmigung.
Was er regelt
Erlass Nr. 79 führte besondere wirtschaftliche Maßnahmen als Antwort auf das Vorgehen der USA und verbündeter Staaten ein. Für den Navigator zählen bis heute drei Regeln: Devisenresidenten dürfen Nichtresidenten keine Fremdwährungsdarlehen ohne Genehmigung gewähren; Gutschriften von Fremdwährung auf eigene Auslandskonten sind nur in den später von Regierungskommission und Bank von Russland zugelassenen Fällen möglich; und Auslandsüberweisungen natürlicher Personen laufen innerhalb von Grenzen, die die Bank von Russland per Mitteilung festlegt und ändert. Die ursprüngliche Pflicht der Exporteure, 80 % der Devisenerlöse zu verkaufen, hat die Unterkommission 2022 auf null gesetzt; Repatriierungs- und Verkaufspflichten für bestimmte Exporteursgruppen folgen seither eigenen Rechtsakten.
Stand Oktober 2026
In Kraft, unbefristet. Die praktische Wirkung liegt inzwischen in den Ausnahmen: Seit dem 8. Dezember 2025 dürfen ansässige natürliche Personen wieder ohne Betragsgrenze auf eigene Auslandskonten überweisen und gutschreiben lassen; das Darlehensverbot gilt unverändert.
Vorgänge, die auf ihm beruhen
Leitfäden, die ihn behandeln
So funktionieren die russischen Gegensanktionen: Präsidialerlasse, Regierungskommission und Bank von Russland
Wer was erlässt, welche Instrumente eine Bank tatsächlich binden und warum die Antwort auf eine einfache Frage meist in vier Dokumenten steht.
Konzerndarlehen mit russischer Tochtergesellschaft: Gewährung, Rückzahlung und die Genehmigungsgrenze
Welche Darlehensrichtung frei ist, welche eine Genehmigung braucht, wie die Rückzahlung an einen westlichen Darlehensgeber oberhalb von 10 Mio. RUB läuft — und die neue Grenze von 30 Mio. RUB für Kapitaleinlagen.
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