Vorgang 7.6 · Sonstige Investitionsvorgänge

Einlagen von Residenten an Nichtresidenten auf Anteile oder Beiträge zu einfachen Gesellschaften: in Rubel oder Fremdwährung bis zum Gegenwert von 15 Mio. RUB; kumuliert zugunsten eines Nichtresidenten höchstens 15 Mio. RUB. Seit 1. Juli 2026 ist die Grenze auf 30 Mio. RUB angehoben.

Status
zulässig
Zeitraumseit 1.4.2024; Grenze 30 Mio. RUB seit 1.7.2026
WerNatürliche Person (Devisenresident), Juristische Person / Einzelunternehmer (Devisenresident)

Änderungen zu diesem Vorgang

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