Vorgang 7.1 · Sonstige Investitionsvorgänge
Leistung von Einlagen auf Anteile oder Beiträge zum Vermögen (Stammkapital, Fondsvermögen) einer ausländischen juristischen Person durch Residenten, außer in den nachstehenden Fällen.
Status
genehmigungspflichtig
Stand 21. Oktober 2026 · Alle Vorgänge
Änderungen zu diesem Vorgang
- 8. Dezember 2025 — Grenzen für Auslandsüberweisungen ansässiger natürlicher Personen aufgehoben; Erlass Nr. 126 verlängert
Rechtsakte
Weitere Vorgänge in diesem Abschnitt
7.2Beiträge von Residenten an Nichtresidenten aus Verträgen über einfache Gesellschaften mit Investitionen in Form von Kapitalanlagen, außer in den nachstehenden Fällen.Genehmigungspflichtig7.3Einlage auf einen Anteil oder Beitrag, wenn kumulativ: der Nichtresident ist in einem freundlichen Staat ansässig; die Zahlung erfolgt in Rubel oder in der Währung eines freundlichen Staates; der Betrag übersteigt 10 Mio. RUB nicht.Zulässig7.4Zahlungen von Residenten bei Herabsetzung des Stammkapitals (Liquidation, Insolvenz) an Personen unfreundlicher Staaten — über ein Konto Typ „C“ oder bis insgesamt 10 Mio. RUB im Monat.Zulässig7.5Einlagen auf Anteile oder Beiträge zu einfachen Gesellschaften durch Nichtresidenten, wenn eine der Bedingungen erfüllt ist: in Rubel oder in der Währung eines freundlichen Staates; oder in der Währung eines unfreundlichen Staates bis zum Gegenwert von 15 Mio. RUB.Zulässig7.6Einlagen von Residenten an Nichtresidenten auf Anteile oder Beiträge zu einfachen Gesellschaften: in Rubel oder Fremdwährung bis zum Gegenwert von 15 Mio. RUB; kumuliert zugunsten eines Nichtresidenten höchstens 15 Mio. RUB. Seit 1. Juli 2026 ist die Grenze auf 30 Mio. RUB angehoben.Zulässig
Leitfäden
Konzerndarlehen mit russischer Tochtergesellschaft: Gewährung, Rückzahlung und die Genehmigungsgrenze
Welche Darlehensrichtung frei ist, welche eine Genehmigung braucht, wie die Rückzahlung an einen westlichen Darlehensgeber oberhalb von 10 Mio. RUB läuft — und die neue Grenze von 30 Mio. RUB für Kapitaleinlagen.
Liquidation einer russischen Tochtergesellschaft mit unfreundlichem Gesellschafter: Genehmigungen, Auskehrung und Zeitplan
Abwickeln statt verkaufen — ob der Liquidationsbeschluss eine Genehmigung braucht, wie der Liquidationserlös zur Muttergesellschaft gelangt (meist gar nicht), die Steuer beim Ausstieg und ein realistischer Zeitplan.