Genehmigungen für Einzahlungen in das Kapital ausländischer Gesellschaften
Devisenresidenten brauchen eine Genehmigung der Bank von Russland, um Anteile an einer ausländischen Gesellschaft zu bezahlen oder Einlagen in deren Kapital zu leisten — außer im Rahmen der allgemeinen Genehmigung, derzeit 30 Mio. RUB je Gesellschaft.
Was er regelt
Erlass Nr. 126 stellt Zahlungen von Devisenresidenten auf Anteile, Einlagen und Beteiligungen am Kapital ausländischer juristischer Personen sowie Beiträge zu einfachen Gesellschaften mit Nichtresidenten unter Genehmigungsvorbehalt der Bank von Russland. Zugleich erlaubt er russischen Gesellschaften Fremdwährungsüberweisungen auf Konten eigener Zweigniederlassungen und Repräsentanzen im Ausland und ihrer dortigen Mitarbeiter. Die Arbeitsgruppe der Bank von Russland erteilt allgemeine Genehmigungen, die unterhalb einer Schwelle einen Einzelantrag entbehrlich machen: Seit dem 1. Juli 2026 nach Beschluss Nr. PRG-43-11/1199 bis zum Gegenwert von 30 Mio. RUB je ausländischer Gesellschaft, kumuliert seit dem 1. April 2024 (zuvor 15 Mio. RUB).
Stand Oktober 2026
Befristet und jeweils im Dezember verlängert. Erlass Nr. 894 vom 8. Dezember 2025 hat das Genehmigungserfordernis bis 31. Dezember 2026 verlängert; ein Verlängerungserlass wird im Dezember erwartet.
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