Erlass Nr. 377 · 1. Juni 2026

Bankeinlagen unfreundlicher Gläubiger in das Typ-„C“-Regime einbezogen

Seit dem 1. Juni 2026 werden Zinsen und Rückzahlungen auf Bankeinlagen unfreundlicher Gläubiger über 10 Mio. RUB im Monat auf Konten Typ „C“ gezahlt.

Was er regelt

Erlass Nr. 377 änderte Erlass Nr. 95 und erstreckte das Typ-„C“-Regime auf Verpflichtungen russischer Banken aus Einlagenverträgen mit Gläubigern aus unfreundlichen Staaten: Zinsen und Rückzahlung von Einlagen über 10 Mio. RUB im Monat werden in Rubel auf ein Konto Typ „C“ gezahlt. Bis dahin lagen Bankeinlagen außerhalb des Regimes.

Stand Oktober 2026

In Kraft, aber zwei Monate später eingeschränkt: Erlass Nr. 550 vom 4. August 2026 nahm Einlagen ausländischer natürlicher Personen und von Zweigniederlassungen ausländischer Organisationen wieder heraus; seit dem 1. Juni auf Konten Typ „C“ gutgeschriebene Beträge werden in Rubel ausgezahlt. Einlagen ausländischer juristischer Personen bleiben erfasst.

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