Erlass Nr. 430 · 5. Juli 2022

Repatriierung und Gutschriften auf Auslandskonten

Legt fest, welche Fremdwährungseingänge Devisenresidenten im Ausland halten dürfen — und schließt aus, dass Dividenden russischer Gesellschaften in Fremdwährung auf Auslandskonten von Residenten gutgeschrieben werden.

Was er regelt

Erlass Nr. 430 regelt die Repatriierung von Fremdwährung und Rubel durch Devisenresidenten im Außenhandel und Gutschriften auf Auslandskonten von Residenten. Er erlaubt Residenten, mit den aufgeführten Ausnahmen, Fremdwährung auf eigene Auslandskonten gutschreiben zu lassen, und untersagt die Gutschrift von Fremdwährung aus Dividenden auf Aktien russischer Aktiengesellschaften oder Gewinnausschüttungen russischer Gesellschaften auf diese Konten; dieselben Beträge dürfen in Rubel empfangen werden. Bareinzahlungen auf ein Konto bei einer ausländischen Bank beschränkt er nicht.

Stand Oktober 2026

In Kraft. Die Navigator-Karten zu Gutschriften auf Auslandskonten (Abschnitt 1) beruhen auf ihm zusammen mit Erlass Nr. 79 und den Erläuterungen der Bank von Russland.

Vorgänge, die auf ihm beruhen

Leitfäden, die ihn behandeln

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