Einzahlung von Anteilen an Nichtresidenten: unbegrenzt in freundlichen Währungen, bis 15 Mio. RUB in unfreundlichen (2024 aufgehoben)
Ab Juni 2022 durften Devisenresidenten Anteile an Nichtresidenten ohne Genehmigung in Rubel oder freundlichen Währungen unbegrenzt oder in unfreundlichen Währungen bis 15 Mio. RUB einzahlen. Aufgehoben ab dem 1. April 2024.
Was er regelt
Devisenresidenten durften Anteile, Einlagen und Genossenschaftsanteile an juristischen Personen, die Nichtresidenten sind, sowie Beiträge zu einfachen Gesellschaften ohne Einzelgenehmigung einzahlen, wenn eine von zwei Bedingungen erfüllt war: Zahlung in Rubel oder in der Währung eines freundlichen Staates, unabhängig vom Sitz des Empfängers; oder Zahlung in der Währung eines unfreundlichen Staates bis zum Gegenwert von 15 Mio. RUB.
Stand Oktober 2026
Ab dem 1. April 2024 durch Beschluss Nr. PRG-12-3/534 aufgehoben, der seinerseits durch Beschluss Nr. PRG-43-11/1199 ersetzt wurde (Navigator-Karte 7.5).
Nichtamtliche Übersetzung
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BESCHLUSS
der Arbeitsgruppe der Bank von Russland zur Prüfung von Fragen der Erteilung von Genehmigungen für die Durchführung (Erfüllung) durch Devisenresidenten und Nichtresidenten von Vorgängen (Geschäften), die im Zusammenhang mit unfreundlichen Handlungen ausländischer Staaten verboten (beschränkt) sind, vom 23.06.2022 Nr. PRG-12-4/1383
Die Arbeitsgruppe hat die Praxis der Erteilung von Genehmigungen durch die Bank von Russland nach Ziffer 2 des Erlasses des Präsidenten der Russischen Föderation vom 18. März 2022 Nr. 126 „Über zusätzliche vorübergehende wirtschaftliche Maßnahmen zur Sicherung der Finanzstabilität der Russischen Föderation im Bereich der Devisenregulierung“ geprüft und beschlossen, Devisenresidenten zu gestatten, Vorgänge zur Einzahlung von Anteilen, Einlagen und Genossenschaftsanteilen am Vermögen (Stamm- oder Gesellschaftskapital, Anteilsfonds einer Genossenschaft) juristischer Personen, die Nichtresidenten sind, sowie zur Zahlung von Beiträgen von Devisenresidenten an Nichtresidenten im Rahmen von Verträgen über eine einfache Gesellschaft mit Investitionen in Form von Kapitalanlagen (Verträge über gemeinsame Tätigkeit) (im Folgenden – Vorgang) ohne Einholung von Einzelgenehmigungen der Bank von Russland durchzuführen, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
der Vorgang wird in Rubel oder in der Fremdwährung von Staaten durchgeführt, die nicht zu den Staaten, die gegenüber der Russischen Föderation, russischen juristischen und natürlichen Personen unfreundliche Handlungen begehen gehören, unabhängig vom Sitz des Empfängers der Geldmittel;
der Vorgang wird in der Fremdwährung von Staaten, die gegenüber der Russischen Föderation, russischen juristischen und natürlichen Personen unfreundliche Handlungen begehen, unabhängig vom Sitz des Empfängers der Geldmittel, in einer Höhe durchgeführt, die den Gegenwert von 15 Mio. Rubel zum amtlichen Kurs der Zentralbank der Russischen Föderation am Zahlungstag nicht übersteigt.
Die Geltung dieser Genehmigung wird ab dem 01.06.2022 festgelegt.
Vorsitzender der Arbeitsgruppe – Stellvertretender Präsident der Bank von Russland
Ju. O. Issajew