Einzahlung von Anteilen an Gesellschaften freundlicher Staaten bis 10 Mio. RUB ohne Genehmigung
Allgemeine Genehmigung nach Erlass Nr. 126: Devisenresidenten dürfen Anteile, Einlagen und Genossenschaftsanteile an Gesellschaften freundlicher Staaten in Rubel oder freundlichen Währungen bis 10 Mio. RUB ohne Einzelgenehmigung der Bank von Russland einzahlen.
Was er regelt
Ab dem 1. April 2022 dürfen Devisenresidenten Anteile, Einlagen und Genossenschaftsanteile an juristischen Personen, die Nichtresidenten sind, sowie Beiträge zu einfachen Gesellschaften ohne Einzelgenehmigung einzahlen, wenn alle drei Bedingungen erfüllt sind: Die Gesellschaft ist kein Resident eines unfreundlichen Staates; die Zahlung erfolgt in Rubel oder in der Währung eines freundlichen Staates; der eingezahlte Anteil oder Beitrag übersteigt 10 Mio. RUB oder den Gegenwert nicht.
Stand Oktober 2026
In Kraft (Navigator-Karte 7.3). Für Zahlungen außerhalb dieser Bedingungen siehe Beschluss Nr. PRG-43-11/1199.
Nichtamtliche Übersetzung
Nichtamtliche Übersetzung der BCA Unternehmensberatung UG. Maßgeblich ist allein der russische Text: russisches Original auf usd.bcaun.com · Veröffentlichung der Bank von Russland ↗. Hinweise auf nicht mehr anzuwendende Bestimmungen sind redaktionell und nicht Teil des Dokuments.
BESCHLUSS
der Arbeitsgruppe der Bank von Russland zur Prüfung von Fragen der Erteilung von Genehmigungen für die Durchführung (Erfüllung) durch Devisenresidenten und Nichtresidenten von Vorgängen (Geschäften), die im Zusammenhang mit unfreundlichen Handlungen ausländischer Staaten verboten (beschränkt) sind, vom 27.05.2022 Nr. PRG-12-4/1113
Zur Optimierung des Verfahrens der Erteilung von Genehmigungen durch die Bank von Russland nach Ziffer 2 des Erlasses des Präsidenten der Russischen Föderation vom 18. März 2022 Nr. 126 „Über zusätzliche vorübergehende wirtschaftliche Maßnahmen zur Sicherung der Finanzstabilität der Russischen Föderation im Bereich der Devisenregulierung“ hat die Arbeitsgruppe der Bank von Russland beschlossen, Devisenresidenten zu gestatten, Vorgänge zur Einzahlung von Anteilen, Einlagen und Genossenschaftsanteilen am Vermögen (Stamm- oder Gesellschaftskapital, Anteilsfonds einer Genossenschaft) juristischer Personen, die Nichtresidenten sind, sowie zur Zahlung von Beiträgen von Devisenresidenten an Nichtresidenten im Rahmen von Verträgen über eine einfache Gesellschaft mit Investitionen in Form von Kapitalanlagen (Verträge über gemeinsame Tätigkeit) (im Folgenden – Vorgang) ohne Einholung von Einzelgenehmigungen der Bank von Russland durchzuführen, wenn folgende Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:
die juristische Person – Nichtresident, in Bezug auf die der Vorgang durchgeführt wird, ist kein Resident von Staaten, die gegenüber der Russischen Föderation, russischen juristischen und natürlichen Personen unfreundliche Handlungen begehen;
der Vorgang wird in Rubel oder in der Fremdwährung von Staaten durchgeführt, die nicht zu den Staaten, die gegenüber der Russischen Föderation, russischen juristischen und natürlichen Personen unfreundliche Handlungen begehen gehören (im Folgenden – Fremdwährung);
die Höhe des Anteils, der Einlage oder des Genossenschaftsanteils am Vermögen (Stamm- oder Gesellschaftskapital, Anteilsfonds einer Genossenschaft) der juristischen Person – Nichtresident oder des Beitrags an einen Nichtresidenten im Rahmen eines Vertrags über eine einfache Gesellschaft mit Investitionen in Form von Kapitalanlagen, zu dessen Bezahlung der Vorgang durchgeführt wird (auch infolge des Kaufs eines solchen Anteils, einer solchen Einlage oder eines solchen Genossenschaftsanteils), übersteigt nicht 10 Mio. Rubel oder den Gegenwert dieses Betrags in Fremdwährung zum amtlichen Kurs der Zentralbank der Russischen Föderation am Zahlungstag.
Die Geltung dieser Genehmigung wird ab dem 01.04.2022 festgelegt.
Vorsitzender der Arbeitsgruppe – Stellvertretender Präsident der Bank von Russland
Ju. O. Issajew