Erlass Nr. 254 · 4. Mai 2022

Dividenden und Gewinnausschüttungen an unfreundliche Gesellschafter

Erweitert das Typ-„C“-Regime auf gesellschaftsrechtliche Ausschüttungen: Gewinnausschüttungen an Gesellschafter aus unfreundlichen Staaten über 10 Mio. RUB im Monat gehen auf ein Konto Typ „C“.

Was er regelt

Erlass Nr. 254 regelt die Erfüllung finanzieller Verpflichtungen im Gesellschaftsverhältnis — vor allem die Gewinnausschüttung von GmbH, Personengesellschaften und Genossenschaften — gegenüber ausländischen Gesellschaftern aus unfreundlichen Staaten. Bis 10 Mio. RUB im Monat kann regulär gezahlt werden; darüber erfolgt die Zahlung in Rubel auf ein Konto Typ „C“ oder aufgrund einer Genehmigung der Regierungskommission oder der Bank von Russland. Zahlungen an solche Gesellschafter unter offengelegter russischer Kontrolle oder unter freundlicher Kontrolle aus der Zeit vor dem 1. März 2022 fallen nicht unter das Regime.

Seit dem 30. Oktober 2024 darf nach Erläuterung Nr. 4-OR der Bank von Russland eine Ausschüttungsverpflichtung auch durch Aufrechnung erlöschen, wenn eine Genehmigung der Bank von Russland oder der Regierungskommission dies abdeckt. Genehmigungen für Dividenden oberhalb der Grenze werden zu den veröffentlichten Bedingungen der Regierungskommission erteilt (u. a. höchstens 50 % des Vorjahresgewinns).

Stand Oktober 2026

In Kraft, unbefristet.

Vorgänge, die auf ihm beruhen

5.5Gewährung eines Rubeldarlehens an eine unfreundliche Person, die von einer russischen Person kontrolliert und als KIK offengelegt ist, oder an eine von einer freundlichen Person kontrollierte Person (Kontrolle vor dem 1.3.2022 begründet).Zulässig6.10Rückzahlung eines Darlehens durch einen Residenten an eine unfreundliche Person, die von einer russischen Person kontrolliert und als KIK offengelegt ist, oder an eine von einer freundlichen Person kontrollierte Person.Zulässig8.1Gewinnausschüttung von GmbH (OOO), Personengesellschaften und Genossenschaften an Gesellschafter, die ausländische Personen unfreundlicher Staaten sind, bis insgesamt 10 Mio. RUB je Kalendermonat (oder Gegenwert in Fremdwährung).Zulässig8.2Gewinnausschüttung an dieselben Gesellschafter über 10 Mio. RUB im Monat (außer in den Fällen 8.3–8.6).Genehmigungspflichtig8.3Gewinnausschüttung über 10 Mio. RUB im Monat — nur durch Zahlung in Rubel auf ein Konto Typ „C“.Zulässig8.6Gewinnausschüttung an Gesellschafter, die unfreundliche ausländische Personen unter Kontrolle einer russischen Person und als KIK offengelegt sind, oder die von einer freundlichen Person kontrolliert werden.Zulässig8.7Erlöschen von Ausschüttungsverpflichtungen von Residenten durch Aufrechnung auf Grundlage von Genehmigungen der Bank von Russland oder der Regierungskommission.Zulässig10.4Erlöschen von Ausschüttungsverpflichtungen von Residenten gegenüber Personen unfreundlicher Staaten durch Aufrechnung auf Grundlage von Genehmigungen der Bank von Russland oder der Regierungskommission.Zulässig

Leitfäden, die ihn behandeln

So funktionieren die russischen Gegensanktionen: Präsidialerlasse, Regierungskommission und Bank von Russland

Wer was erlässt, welche Instrumente eine Bank tatsächlich binden und warum die Antwort auf eine einfache Frage meist in vier Dokumenten steht.

Dividenden der russischen Tochter an die Muttergesellschaft in Deutschland, Österreich oder der Schweiz

Die Grenze von 10 Mio. RUB im Monat, Konten Typ „C“, zwei Wege zur Genehmigung — und die eine Struktur, die das Regime ganz vermeidet. Mit der deutschen Seite nach § 11 StAbwG.

Konten Typ „C“: was hineingeht, was herauskommt und die Änderungen 2026 bei Einlagen

Der Mechanismus hinter jeder „10 Mio. RUB im Monat“-Regel — wer ihn nutzen muss, wofür ein Guthaben verwendet werden darf und was die Erlasse Nr. 377 und 550 in diesem Jahr geändert haben.

Konzerndarlehen mit russischer Tochtergesellschaft: Gewährung, Rückzahlung und die Genehmigungsgrenze

Welche Darlehensrichtung frei ist, welche eine Genehmigung braucht, wie die Rückzahlung an einen westlichen Darlehensgeber oberhalb von 10 Mio. RUB läuft — und die neue Grenze von 30 Mio. RUB für Kapitaleinlagen.

Erlass Nr. 618: die Genehmigung der Regierungskommission für Geschäfte mit Anteilen an einer russischen GmbH (OOO)

Was genehmigungspflichtig ist, was nicht (einschließlich der Erläuterungen des Finanzministeriums von 2025 und 2026), was in den Antrag gehört, wie lange es dauert und was beim Notar geschieht.

Die Ausnahme bei russischer Kontrolle: Offenlegung gegenüber dem Föderalen Steuerdienst und was sie bewirkt

Der einzige rechtmäßige Weg aus dem „unfreundlichen“ Regime für eine ausländische Gesellschaft in russischer Hand — die KIK-Mitteilung, die Bestätigung des Finanzamts nach Schreiben ShYu-4-13/13043@ und die Erlasse, die sie außer Kraft setzt.

Auf Ihren Sachverhalt angewendet?

Eine schriftliche Einschätzung zu Ihrem konkreten Vorgang oder Ihrer Struktur — 2–3 Seiten, drei Werktage, mit Rechtsgrundlagen, ab 490 €.

Einschätzung anfragen →