Dividenden und Gewinnausschüttungen an unfreundliche Gesellschafter
Erweitert das Typ-„C“-Regime auf gesellschaftsrechtliche Ausschüttungen: Gewinnausschüttungen an Gesellschafter aus unfreundlichen Staaten über 10 Mio. RUB im Monat gehen auf ein Konto Typ „C“.
Was er regelt
Erlass Nr. 254 regelt die Erfüllung finanzieller Verpflichtungen im Gesellschaftsverhältnis — vor allem die Gewinnausschüttung von GmbH, Personengesellschaften und Genossenschaften — gegenüber ausländischen Gesellschaftern aus unfreundlichen Staaten. Bis 10 Mio. RUB im Monat kann regulär gezahlt werden; darüber erfolgt die Zahlung in Rubel auf ein Konto Typ „C“ oder aufgrund einer Genehmigung der Regierungskommission oder der Bank von Russland. Zahlungen an solche Gesellschafter unter offengelegter russischer Kontrolle oder unter freundlicher Kontrolle aus der Zeit vor dem 1. März 2022 fallen nicht unter das Regime.
Seit dem 30. Oktober 2024 darf nach Erläuterung Nr. 4-OR der Bank von Russland eine Ausschüttungsverpflichtung auch durch Aufrechnung erlöschen, wenn eine Genehmigung der Bank von Russland oder der Regierungskommission dies abdeckt. Genehmigungen für Dividenden oberhalb der Grenze werden zu den veröffentlichten Bedingungen der Regierungskommission erteilt (u. a. höchstens 50 % des Vorjahresgewinns).
Stand Oktober 2026
In Kraft, unbefristet.
Vorgänge, die auf ihm beruhen
Leitfäden, die ihn behandeln
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Dividenden der russischen Tochter an die Muttergesellschaft in Deutschland, Österreich oder der Schweiz
Die Grenze von 10 Mio. RUB im Monat, Konten Typ „C“, zwei Wege zur Genehmigung — und die eine Struktur, die das Regime ganz vermeidet. Mit der deutschen Seite nach § 11 StAbwG.
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